§ 3 BpO 2000 – Größenklassen
Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000: Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, werden in die Größenklassen
- Großbetriebe (G)
- Mittelbetriebe (M)
- Kleinbetriebe (K) und
- Kleinstbetriebe (Kst)
eingeordnet. Diese Einordnung können Sie mit unserem Rechner schnell und einfach vornehmen: