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» Schuldzinsenabzug

 

Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG und korrigierter Betrag für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG:

 

Schuldzinsenabzug gem. § 4 Abs. 4a EStG

 

Entnahmen Euro
Einlagen Euro

Gewinn(+)/Verlust(-) Euro
nicht abziehbare Betriebsausgaben Euro

Überentnahme vorheriges Wirtschaftsjahr Euro
Unterentnahme vorheriges Wirtschaftsjahr Euro
Verlust vorheriges Wirtschaftsjahr Euro

Schuldzinsen insgesamt Euro
├ davon Zinsen auf Anlagevermögen Euro
└ davon Zinsen auf langfriste Darlehen Euro


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Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
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