§ 3 BpO 2000 – Größenklassen

Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000: Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, werden in die Größenklassen

  • Großbetriebe (G)
  • Mittelbetriebe (M)
  • Kleinbetriebe (K) und
  • Kleinstbetriebe (Kst)
eingeordnet. Diese Einordnung können Sie mit unserem Rechner schnell und einfach vornehmen:

Ermittlung der Abgrenzungsmerkmale Größenklassen

Betriebsart
Umsatzerlöse
steuerlicher Gewinn über


In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Schröder steuerschroeder.de

Buchhaltungssoftware
MS-Buchhalter
Buchhaltungssoftware MS Buchhalter kostenlos downloaden und testen.
Jetzt kostenlos testen ...