Mit dem Leasingrechner können Sie sowohl die Leasingrate als auch den Leasingzins berechnen:
Was ist besser leasen oder finanzieren? Leasing ist seit Jahren eine interessante Alternative zur Finanzierung (insbesondere im Zusammenhang mit dem Leasen von Fahrzeugen) und verspricht Steuervorteile und schont Liquidität sowie Kreditlinie. Ob Leasing tatsächlich vorteilhafter ist, können Sie mit unserem Leasingrechner unter Berücksichtung von Steuern schnell und einfach berechnen (die günstigere Variante ist die mit dem geringsten Barwert aller Zahlungen):
Ausschlaggebend für die Einordnung der Verträge als Voll- oder Teilamortisationsvertrag ist das Kriterium, ob in der Laufzeit des Vertrags die Kosten des Leasinggebers durch die Leasingraten gedeckt sind.
Für die Leasingsonderzahlung ist bei Bilanzierung ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. (Ist der Leasingnehmer ein Kleinunternehmer oder Freiberufler, die ihren Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) ermitteln, können diese die Leasingvorauszahlung sofort im ersten Jahr als Aufwand buchen.)
Wenn der Leasingnehmer gleichzeitig wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist, stellt die Vorauszahlung einen abzuzinsenden Vermörgensgegenstand dar. Das heißt: Die Vorauszahlung wird mit der Zinsmethode auf die Leasingdauer Verteilt. Die steuermindernden Aufwendungen sind in den ersten Jahren höher als in den Letzten.
Andernfalls muss die Aktive Rechnungsabgrenzung linear aufgelöst werden, wenn der Leasingnehmer nicht wirtschaftlicher Eigentümer ist.