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» Minijobs

 

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die monatliche Verdienstgrenze bis zu 450 € beträgt. Minijobs sind für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungfrei. Arbeitnehmer haben also keine Abzüge und verdienen brutto für netto. Für Arbeitgeber besteht hingegen Melde-, Steuer- und Beitragspflicht. Sie zahlen pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale. Mit unserem Minijob-Rechner können Sie sowohl das Brutto-Netto für Arbeitnehmer als auch die Kosten für den Arbeitgeber berechnen:

 

Minijob - Rechner


Monatsbrutto
Euro

Ausübung im

Verzicht auf RV-Pflicht

Krankenversicherung

 

Wichtiger Hinweis: Personen, die ab dem 1. Januar 2013 einen geringfügig entlohnten Minijob aufnehmen, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Ausnahme hiervon bilden Minijobber, die bereits eine Vollrente wegen Alters oder eine Beamtenversorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen.


In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Schröder steuerschroeder.de

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