Zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Gebäudes gehören neben den eigentlichen Baukosten zur Errichtung des Gebäudes u. a. auch die Kosten für den unmittelbaren Anschluss des Gebäudes an Versorgungs- oder Entsorgungsnetze sowie Kosten, die im Zusammenhang mit der Baugenehmigung entstehen oder für die Ablösung von Rechten Dritter anfallen, die einer Bebauung entgegenstehen.