In der Einkommensteuererklärung können Sie beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben von der Steuer absetzen, insbesondere Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Rentenversicherungsbeiträge, Krankenversicherungsbeiträge usw. Sie können mit unserem Rechner den Sonderausgaben Höchstbetrag mit Günstigerprüfung berechnen. Außerdem können Sie prüfen, ob sich weitere Versicherungsbeiträge absetzen lassen: