Erfüllen Sie Sie schnell und einfach die Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz und erstellen eine PDF mit den Arbeitszeiten. Die Aufzeichnungen müssen spätestens mit Ablauf des 7. Kalendertages erstellt werden, der auf den Tag der Arbeitsleistung folgt. Sie sind 2 Jahre lang aufzubewahren, beginnend ab dem Tag, den für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt.
Wichtig: Es droht Geldbuße bis zu 500.000 Euro!
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