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» Urlaubsrückstellung

 

Mit unserem online Rechner können Sie schnell und einfach die Höhe der Rückstellung berechnen:

 

Urlaubsrückstellung nach Handels- und Steuerrecht

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Resturlaubstage
Tage
regelmäßige Arbeitstage pro Woche
Tage
Urlaubsanspruch pro Jahr
Tage
Ausfalltage pro Jahr (z.B. Krankheit)
Tage

Bruttogehalt-/lohn
Euro
enthaltene (freiwillige) Sondervergütungen
Euro
enthaltene vermögenswirksame Leistungen (VWL)
Euro

zusätzliche vermögenswirksame leistungen
Euro

Arbeitgebeeranteil zur Solzialversicherung (AGASV) incl. Umlagen
Euro
enthaltener Anteil für (freiwillige) Sondervergütungen
Euro
enthaltener Anteil für vermögenswirksame Leistungen
Euro

Zuführung zur Pensions-/ Jubiläumsrückstellung pro Jahr
Euro

Beiträge zur Berufsgenossenschaft (Vorrang)
Euro
Beiträge zur Berufsgenossenschaft vom ansatzfähigen Bruttogehalt/-lohn
%

Gemeinkostenanteil
Euro
Kostensteigerung Folgejahr
Euro


Wichtiger Hinweis: Seit 2010 besteht durch das BilMoG gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ein Abzinsungsgebot. Mit unserem Rechner können Sie den Erfüllungsbetrag einfach und schnell berechnen.

 


In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Schröder steuerschroeder.de

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