Mit unserem online Rechner können Sie schnell und einfach die Höhe der Rückstellung berechnen:
Wichtiger Hinweis: Seit 2010 besteht durch das BilMoG gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ein Abzinsungsgebot. Mit unserem Rechner können Sie den Erfüllungsbetrag einfach und schnell berechnen.