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» Sonderausgaben Höchstbetrag mit Günstigerprüfung

 

In der Einkommensteuererklärung können Sie beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben von der Steuer absetzen, insbesondere Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Rentenversicherungsbeiträge, Krankenversicherungsbeiträge usw. Sie können mit unserem Rechner den Sonderausgaben Höchstbetrag mit Günstigerprüfung berechnen. Außerdem können Sie prüfen, ob sich weitere Versicherungsbeiträge absetzen lassen:

 

Vorsorgeaufwendungen - Höchstbetragsberechnung
und Günstigerprüfung - Rechner

Angaben zur Berechnung

Veranlagungsjahr
Veranlagungsart
Bruttojahresgehalt Euro
 
Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung Euro
Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung Euro
 
Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung Euro
Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung Euro
 
Haftpflichtversicherungen Euro
 
Kapitallebensversicherung (Altvertrag) Euro
Beiträge zu einer privaten Basisrente Euro


In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Schröder steuerschroeder.de

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